loader image

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landgasthof Beisel

Landgasthof Beisel
Inhaberin: Margit Noe
Buckelweg 9
69429 Waldbrunn
Deutschland

Telefon: +49 6274 341
E-Mail: gasthaus-beisel@t-online.de

Stand: [Datum einfügen]

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Landgasthof Beisel, insbesondere für Restaurantreservierungen, Bewirtungen, Zimmerbuchungen, Veranstaltungen, Feiern, Gutscheine sowie sonstige gastronomische oder beherbergungsbezogene Leistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Landgasthof Beisel ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Landgasthof Beisel
Inhaberin: Margit Noe
Buckelweg 9
69429 Waldbrunn
Deutschland

Telefon: +49 6274 341
E-Mail: gasthaus-beisel@t-online.de

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Reservierung, Buchung oder Bestellung durch den Landgasthof Beisel bestätigt wurde. Die Bestätigung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über ein Buchungsportal erfolgen.

Bei Gruppenreservierungen, Zimmerbuchungen oder Veranstaltungen kann der Landgasthof Beisel eine schriftliche Bestätigung, eine Anzahlung oder die Angabe einer Rechnungsadresse verlangen.

4. Restaurantreservierungen

Restaurantreservierungen werden nach Verfügbarkeit angenommen. Die Reservierung gilt für die vereinbarte Personenzahl, Uhrzeit und Dauer.

Änderungen der Personenzahl oder der Uhrzeit sind dem Landgasthof Beisel möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei verspätetem Erscheinen kann der reservierte Tisch nach einer angemessenen Wartezeit anderweitig vergeben werden, sofern keine Benachrichtigung erfolgt.

Besondere Wünsche, etwa bestimmte Tische, Sitzbereiche, Dekorationen oder Speisen, werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurden.

5. Gruppenreservierungen und Nicht-Erscheinen

Für Gruppenreservierungen können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden bei der Reservierung mitgeteilt oder individuell vereinbart.

Erscheinen Gäste oder Gruppen ohne rechtzeitige Absage nicht oder reduziert sich die Personenzahl erheblich, kann der Landgasthof Beisel eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern bereits Kosten entstanden sind oder eine anderweitige Vergabe des reservierten Platzes nicht möglich war.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Zimmerbuchungen

Zimmerbuchungen sind verbindlich, sobald sie vom Landgasthof Beisel bestätigt wurden. Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung und sind am Abreisetag bis zur vereinbarten Uhrzeit zu räumen.

Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache und nach Verfügbarkeit möglich.

Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung sowie für zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.

7. Stornierung von Zimmerbuchungen

Stornierungen von Zimmerbuchungen müssen dem Landgasthof Beisel möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Sofern keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, kann der Landgasthof Beisel bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtanreise eine angemessene Entschädigung verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vermietung des Zimmers angerechnet.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten ergänzend die dort vereinbarten Bedingungen.

8. Veranstaltungen, Feiern und geschlossene Gesellschaften

Für Veranstaltungen, Familienfeiern, Firmenfeiern, Tagungen, Trauerfeiern oder sonstige geschlossene Gesellschaften gelten die individuell vereinbarten Konditionen.

Die endgültige Personenzahl ist dem Landgasthof Beisel spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen. Diese Personenzahl bildet die Grundlage für Einkauf, Personalplanung und Abrechnung.

Reduziert sich die Personenzahl nach Ablauf der vereinbarten Frist, kann die zuletzt gemeldete Personenzahl ganz oder teilweise abgerechnet werden, sofern bereits Kosten entstanden sind oder eine anderweitige Verwertung nicht möglich ist.

Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, beauftragte Dienstleister oder sonstige Teilnehmer verursacht werden.

9. Speisen, Getränke und Allergien

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur mit vorheriger Zustimmung des Landgasthof Beisel gestattet. In diesem Fall kann ein angemessenes Service- oder Korkgeld berechnet werden.

Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen werden auf Nachfrage bereitgestellt. Gäste mit Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungswünschen müssen diese rechtzeitig vor der Bestellung oder Veranstaltung mitteilen.

Trotz sorgfältiger Zubereitung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Speisen Spuren von Allergenen enthalten.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung, Reservierung oder Bestellung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Zahlungen können bar, per EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung oder über andere vom Landgasthof Beisel akzeptierte Zahlungsarten erfolgen.

Bei Veranstaltungen, Gruppenbuchungen oder Zimmerbuchungen kann der Landgasthof Beisel eine angemessene Anzahlung verlangen.

11. Gutscheine

Gutscheine des Landgasthof Beisel können für die angebotenen Leistungen eingelöst werden, sofern nichts anderes angegeben ist.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Restguthaben verbleiben auf dem Gutschein oder werden, soweit möglich, dokumentiert.

Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Jahres gültig, in dem sie erworben wurden, sofern gesetzlich keine andere Regelung gilt.

12. Haftung

Der Landgasthof Beisel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für sonstige Schäden haftet der Landgasthof Beisel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Landgasthof Beisel auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Wertsachen oder Fahrzeuge übernimmt der Landgasthof Beisel keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

13. Hausordnung und Verhalten der Gäste

Gäste haben auf andere Gäste, Mitarbeitende und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Der Landgasthof Beisel ist berechtigt, Gäste bei störendem, gefährdendem oder vertragswidrigem Verhalten des Hauses zu verweisen.

In diesem Fall bleibt der Zahlungsanspruch für bereits erbrachte oder verbindlich bestellte Leistungen bestehen.

Das Rauchen ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.

14. Tiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Der Gast haftet für Schäden oder Verunreinigungen, die durch mitgebrachte Tiere entstehen.

Der Landgasthof Beisel kann für Haustiere eine zusätzliche Reinigungs- oder Übernachtungspauschale berechnen.

15. Höhere Gewalt

Kann der Landgasthof Beisel seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Krankheit, technischer Störungen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, sofern keine Ersatzleistung oder Umbuchung vereinbart wird.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung von Reservierungen, Buchungen, Veranstaltungen, Zahlungen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Landgasthof Beisel.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Landgasthof Beisel.